XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e. V. wendet sich entschieden gegen beabsichtigte Regelungen des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (BtDrS 19/1004719), die unsere gemeinnützige Arbeit als psychotherapeutische Beratungsstelle im Kern behindern und zugleich zu einer Gefährdung unserer Klient*innen führen würden. Ferner wenden wir uns entschieden gegen den intendierten Generalverdacht gegen Berater*innen und Unterstützer*innen von Geflüchteten, deren rechtmäßige Tätigkeit künftig unter Strafandrohung gestellt werden soll.

Unsere ausführliche Stellungnahme lesen Sie hier: Stellungnahme XENION e.V. zum sog. Geordnete-Rückkehr-Gesetz